6 Regeln um den Top-Bewerber/in zu gewinnen III

 Friedel Mies
 30.07.2019

Über das weitere Vorgehen informieren
Fragt man Stellensucher/innen nach dem Stand ihrer Bewerbung, antworten sie oft: „Keine Ahnung“. Häufig sind sie sich nicht mal sicher, ob Ihre Bewerbung beim Unternehmen ankam. Denn viele Unternehmen versenden während der Personalauswahl keine Eingangsbestätigungen mehr. Das macht auf Bewerber/innen keinen guten Eindruck.
Ähnlich ist es, wenn nach Bewerbungsgesprächen das weitere Vorgehen in der Schwebe bleibt. Warum nicht mit offenen Karten spielen und zum Beispiel sagen: „Sie sind der erste von drei Bewerbern/innen, die wir zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen haben. Haben sie deshalb circa zwei Wochen Geduld, was unsere Entscheidung betrifft. Denn der dritte Bewerber/in hat erst nächste Woche Zeit.“
„Das schafft Vertrauen und Vertrauen ist der Anfang von allem!“

5. Ankündigungen einhalten
Oft begehen Unternehmen bei der Personalauswahl folgenden Fehler: Die Vertriebsabteilung ist sich mit einem Bewerber/in einig und sichert zum Beispiel zu, das er im Laufe der Woche den Vertrag erhält. Sie weiß aber nicht, dass der Zuständige in der Personalabteilung auf einer Fortbildung ist.
Die Folge: Der Vertrag trifft eine Woche später als versprochen beim Bewerber/in ein.

Dies führt oft dazu, dass Bewerber/innen sich umentscheiden. Denn werden Versprechen nicht eingehalten, fängt bei ihnen das Gedankenkarusell an zu kreisen:
Spielt das Unternehmen mit gezinkten Karten?
Bin ich vielleicht nur zweite Wahl?
Und erhält der Bewerber/in zwischenzeitlich ein anderes attraktives Angebot, dann schlägt er zu.

Fortsetzung folgt:

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