Kommunikation in der Unternehmensnachfolge III

 Friedel Mies
 28.04.2020

Banken
Banken sind vor allem deshalb an der Übergaberegelung interessiert, weil sich mit dem Führungswechsel auch Abläufe des Unternehmens ändern können, die die Finanzierung beeinflussen. Aus diesem Grunde nehmen sie unter den Geschäftspartnern/innen des Unternehmens eine Sonderrolle ein. Vor allem weil der Faktor „Unternehmerqualifikation“ im Rating-Verfahren immer mehr an Bedeutung gewinnt, müssen Nachfolgende mit kritischen Fragen zu Ausbildung und Berufserfahrung rechnen. Dabei wird die Hausbank die unternehmerische Beurteilung des Übergebers nicht einfach so auf den Nachfolger/in übertragen.
Je eher es also gelingt, eine Atmosphäre der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu schaffen, desto offener können auch finanzielle Erfordernisse diskutiert werden.

Es ist wichtig für den Nachfolger/in, das Kreditinstitut durch ein schlüssiges Unternehmenskonzept von seinem Vorhaben zu überzeugen. Nur dann werden die Entscheider/innen die Finanzierung zusagen. Die Erstellung eines professionellen Geschäftsplan ist dabei der erste richtige Schritt. Wer beim Bankgespräch mit fachlicher Qualifikation und einer unternehmerisch fundierten Planung überzeugen kann, hat beim Finanzierungspartner/in gute Chancen. Bei der Vorbereitung des Gesprächs kommt der Finanzplanung die größte Rolle zu: Je umfassender hier gerechnet wurde, desto überzeugender wirkt die Strategie.

Für die Finanzierungszusage der Bank ist auch das persönliche Auftreten bei der Präsentation des Übernahmekonzeptes von großer Bedeutung. Der Übernehmende sollte dabei selbstbewusst auftreten und nicht nur neue Ideen mitbringen, sondern auch deutlich machen, dass er weiß, wovon er spricht. Deshalb sollte er seinen Markt sehr gut kennen, die Absatzchancen seiner Produkte ebenso wie die Vertriebsstrategien seiner Wettbewerber/innen und er sollte genaue und realistische Vorstellungen davon haben, was er für die Übernahme und die danach anstehenden Investitionen an Kapital benötigt.


Fortsetzung folgt:


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