Abhängigkeiten und Unternehmensnachfolge III

 Friedel Mies
 30.07.2024

Inhaberabhängigkeiten durch unvorteilhafte Verteilung von Aufgaben und Verantwortung
Eine weitere potenzielle Abhängigkeit, die von Unternehmern häufig übersehen wird, ist die sogenannte Inhaberabhängigkeit. Oftmals als Tugend verstanden, kann der Fleiß und die Anstrengung eines Unternehmers respektive Unternehmensinhabers zu einer späteren Hürde in der Transaktion werden, nämlich immer dann, wenn ein wesentlicher Teil der Geschäftsprozesse durch den aktuellen Unternehmensinhaber in einem Ausmaß allein verantwortet wird, dass eine Abhängigkeit von demselben besteht.
Das Ziel einer Nachfolgeregelung besteht darin, das oftmals langjährig bestehende Unternehmen erfolgreich an einen neuen Inhaber zu übergeben. Besteht jedoch eine stark ausgeprägte Inhaberabhängigkeit, so sieht sich der potenzielle Nachfolger mit einem relativ hoch empfundenen Risiko konfrontiert, dass der bisherige Geschäftsbetrieb ohne den vorherigen Inhaber nicht ohne Weiteres fortgeführt werden kann.

Eine Inhaberabhängigkeit äußert sich häufig auch dadurch, dass wesentliche Geschäftsprozesse allein durch den derzeitigen Inhaber gesteuert werden können oder aber, dass Kunden und Lieferanten den Kontakt ausschließlich zu dieser einen Person suchen und oftmals aus Sympathie und Vertrauen zum Inhaber als Kunden oder Lieferanten erhalten bleiben. Kommt es zu einem Inhaberwechsel, so besteht das Risiko, dass diese Kunden und Lieferanten dem Unternehmen nicht länger erhalten bleiben und abwandern, wenn die Bindung zum Inhaber in der Geschäftsbeziehung überwiegt und weniger der kommerzielle Mehrwert in der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen als Entscheidungsgrundlage dient.
Fortsetzung folgt:

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