Beispielrechnung Unternehmenswert

 Friedel Mies
 07.02.2023

Gerüstbau Hansen hat 2019 25.000 Euro Gewinn vor Zinsen und Steuern gemacht, 2020 35.000 Euro und 2021 30.000 Euro. Der Inhaber hat sich ein angemessenes Gehalt gezahlt, die Summen müssen also nicht korrigiert werden. Verbindlichkeiten hat er keine und die Liquidität im Unternehmen ist angemessen, um den Betrieb fortzuführen, muss also nicht entnommen werden. 
2019 35.000 € x 2
2020 30.000 € x 3
2021 30.000 € x 3
gesamt: 185.000 € / 6 = 30.833 € Euro durchschnittlicher Jahresgewinn
multipliziert mit dem DUB Multiple für die Branche: Faktor 4,9
Bei der Berechnung gibt es allerdings noch viele Faktoren, auf die Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater/in, oder einem Wirtschaftsprüfer/in achten sollten. Ganz falsch werden Sie aber mit diesem Berechnungsansatz nicht liegen und er ist eine gute erste Orientierung, wenn Sie nicht genau wissen, wie Sie vorgehen können. 

Mit den Erträgen aus dem Unternehmen in den kommenden Jahren muss ein zukünftiger Besitzer/in ja auch in der Lage sein, einen aufgenommenen Kredit wieder zurück zu bezahlen. Auch wenn der Käufer/in das Unternehmen selbst bezahlen konnte, wird er nicht ewig warten wollen, bis er die Ausgaben wieder verdient hat und tatsächlich Gewinn mit dem Unternehmen macht. Es ist daher wichtig, bei der Berechnung auch einmal die Sicht- und Denkweise des Käufers bzw. seiner Banken einzunehmen. 

Bei familieninternen Nachfolgen sollte unbedingt auch die Hausbank/die Hausbanken früh in den Prozess einbezogen werden. Dass ein Nachfolger/eine Nachfolgerin da ist und antreten möchte, ist gut für das Unternehmen – Ihre Banken sollten das wissen. Falls Sie in der Ausarbeitung der Übertragsstruktur Ihre Banken einplanen und Kredite benötigen, informieren Sie Ihre Ansprechpartner dort in jedem Fall rechtzeitig. Ein Kreditkonstrukt erfordert mehr als ein Gespräch und eventuell auch mehr als eine Bank. Sie möchten so etwas sicher transparent und langfristig planen und nicht zum Ende in als Hau-Ruck Aktion mit glühendem Kugelschreiber unterzeichnen.

Wissen Sie, wer Sie zu steuerlichen, erbrechtlichen und vertraglichen Fragen gut berät?

Ein heißes Eisen. Möglicherweise ist es dieses Mal nicht Ihr enger Vertrauter/e, mit dem Sie sonst alles besprechen. Also nicht Ihr langjähriger Steuerberater/in oder Ihr Anwalt/in. Es sei denn, beide kennen sich mit steueroptimierter Nachfolgeplanung aus, machen sie regelmäßig und arbeiten beide neutral für Sie und den Nachfolger/in.
Ansonsten beauftragen Sie bitte jemand anderen und lassen denjenigen mit Ihrem Steuerberater/in zusammen arbeiten. Denn sonst verlieren Sie Zeit, Geld und im schlimmsten Fall das Vertrauen Ihres Nachfolgers.

Danke fürs Lesen und wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Betriebsnachfolgesuche!

Ihr/Euer Problemlöser für Ihre betrieblichen Aufgaben
Vertrieb und Beratung
Friedel Mies
Wiedblick 14b
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