Worauf zu achten ist beim Firmenverkauf III

 Friedel Mies
 12.06.2018

4. Auf die Prüfung vorbereiten
Ist der Verkauf ausgehandelt, prüft der Käufer im Normalfall nochmals alle verhandelten Details des Kaufes. Dabei geht es auch um den Ausschluss der Firmenvergangenheit. Denn: Unternehmenskäufer wollen in der Regel Erträge und keine „Steine“ kaufen, deshalb kommt dem Bewertungsverfahren
große Bedeutung zu. Der Verkäufer sollte sich daher auf eine ausgedehnte Prüfung vorbereiten. Der Fragenkatalog kann alle Bereiche des Unternehmens umfassen. Bis die Prüfung abgeschlossen ist kann es etwas dauern.

5. Die Steuerfrage beim Unternehmensverkaufs
Kann ein Unternehmensverkauf auch steuerfrei durchgeführt werden?
Und gibt es Steuerunterschiede für Verkäufer und Käufer?
Das sind nur zwei von dutzenden Steuerfragen, die sich bei einem Unternehmensverkauf stellen.

Um sich einen groben Überblick zu verschaffen, sollte zunächst der Unternehmenswert ermittelt werden. Hierfür können verschiedene Methoden herangezogen werden. Steuerexperten können dabei helfen.

Für den Verkäufer kommt es zudem darauf an, welche Art von Unternehmer er ist. Einzelunternehmer, Beteiligter an einer Personengesellschaft oder Anteilsnehmer an einer Kapitalgesellschaft. All das wirkt sich später auf die Steuer aus.
Käufer müssen beachten, um welche Übergabe von Gesellschaftsanteilen es sich handelt.

Um hier alle Risiken auszuschließen sollten rechtzeitig vor dem Unternehmensverkauf Steuerfachleute kontaktiert werden.

Für den Verkauf Ihres Unternehmens wünschen wir Ihnen viel Erfolg!


Wir helfen Ihnen gerne bei der Betriebsnachfolgesuche.

Danke fürs Lesen.

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